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    BODENSEE-KANU-RING e.V.

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Willkommen auf den neugestalteten WEBSEITEN DES BKR!


Der Bodensee-Kanu-Ring ist ein Zusammenschluss der am Bodensee und dessen Umgebung ansässigen Kanusporttreibenden Vereinen in Deutschland, Oesterreich und der Schweiz.

Er hat 5'110 Mitglieder (Stand Ende 2023) in 28 Vereinen und stellt sich folgende Aufgaben: 

   Die gemeinsamen Interessen des Kanusports gegenüber Behörden, Verbänden und Anderen zu vertreten. 

   Den Kanusport zu fördern, insbesondere durch die Organisation und Koordination von Wanderfahrten, durch die Veröffentlichung von Informationen für Kanufahrer sowie die Pflege von Beziehungen im grenzübergreifenden Bodenseegebiet. 

   Unterstützung des Natur- und Landschaftsschutzes zur Erhaltung der See- und Flussufer, sowie der Reinhaltung der Gewässer. 

Durch eine Umrundung des Bodensees kann vom BKR ein Wanderwimpel erworben werden.




† Günter Schweitzer

Wir trauern um unseren lieben Sportkameraden Günter Schweitzer, der am 31. Mai 2024 im Alter von 87 Jahren verstorben ist. 

Günter Schweitzer war von 1992 bis 1999 Erster Vizepräsident des Badischen Kanu-Verbandes (BKV). Für seine ehrenamtliche und verantwortungsvolle Tätigkeit wurde er 1997 mit der Ehrennadel des BKV ausgezeichnet. 

Zudem war Günter im Bodensee-Kanu-Ring (BKR) und als Mitglied beim Kanu-Club Radolfzell sehr engagiert. Er hatte von 1985 bis 1995 das Amt des BKR-Vizepräsidenten/Schriftführer inne. Nach seiner Amtsabgabe 1995 erhielt er die Ehrenmitgliedschaft des BKR. 

2016 zeichnete ihn der Kanu-Verband Baden-Württemberg für seine langjährige ehrenamtliche Tätigkeit im BKV und im BKR mit der Ehrennadel in Silber aus. 

Legendär waren auch immer seine Darbietungen als Engel Kajakus. Viele werden sich daran erinnern, so auch beim Festakt anlässlich der Fusion des BKV und dem Kanu-Verband Württemberg (KVW) zum Kanu-Verband Baden-Württemberg (KVBW) am 1. Dezember 2012 in Villingen-Schwenningen. 

Wir kannten und schätzten ihn als sehr engagierten und zuverlässigen Kameraden, der mit seiner ruhigen und besonnenen Art überaus beliebt war. 

Mit Günter verlieren wir einen lieben Kameraden und Freund, der uns sehr fehlen wird. Wir werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren. 

Unser Mitgefühl und unsere Anteilnahme gelten seiner Familie sowie den Angehörigen. 

Reiner Schmid, BKR-Präsident



In eigener Sache :: Flyer für Eigenwerbung

An unsere Mitglieder:

Schaut Euch den Flyer an und meldet Eure Bestellung der gedruckten Flyer bei:
Petra Hassler-Mattes, BKR-Schriftführerin, Max-Porzig-Str. 45, 78224 Singen / bkr-vize@petra-hassler.de


Bodensee-Kanu-Stafette 2024 :: Erfolgreiche Première!

Der Bericht und ein paar Bilder über die erfolgreiche Première der Bodensee-Stafette ist unter "Termine 2024" zu finden...



Unsere nächste Veranstaltung

Sternfahrt (27./28.Juli.2024)

Die Sternfahrt des Bodensee-Kanu-Ring findet vom 27.– 28. Juli 2024 entgegen den ursprünglichen Absichten neu auf dem Gelände des WVF Fischbach statt. Der WVF Fischbach hat sich zur Ausrichtung bereiterklärt, weil das Vereinsheim des KSF Friedrichshafen nach einem Sturmschaden noch nicht genutzt werden kann.

Die Abteilungsleiterin Kanu des WVF Fischbach kann auch ein Kuchenbuffet und sonstige Infrastruktur für die Kanuten anbieten. Bitte meldet eure Teilnahme unbedingt an!

Zu beachten ist, dass der ursprüngliche Termin um eine Woche  verschoben werden musste. Infos und Anmeldung siehe Ausschreibung!

Diese Veranstaltung zählt zur Jahreswertung der 'aktiven Schelle' des BKR! 



Veranstaltungen unserer mitglieder

Regatta "Offene Langstrecke", Schwörstadt (14.Juli.2024)
wegen geringer Teilnehmerzahl, Wettervorhersage und der Wassersituation abgesagt

Liebe Sportler:innen

Das für diesen Sonntag, den 14. Juli,  geplante Langstreckenrennen beim WSV Schwörstadt wurde auf Grund  geringer Teilnehmerzahl, Wettervorhersage und der Wassersituation  abgesagt.

Der Festbetrieb und das Probepaddeln finden trotzdem  statt. Der Verein freut sich aber über zahlreiche Besucher und Kanuten  anderer Vereine.

Mit sportlichen Grüßen
Christian Stadler, WSV "Rheinstrom" Schwörstadt e.V.

Bodensee-Challenge II Friedrichshafen

Liebe Paddelsportler und Paddelbegeisterte!
Ich darf Euch auch in diesem Jahr wieder zum zweiten Event der Bodensee-Challenge nach Friedrichshafen einladen. Wir würden uns freuen, Euch am Samstag den 27. Juli 2024 am Kanuclub im VFB Friedrichshafen an der Startlinie zu haben!!!

Adresse für das Navi:
VfB Friedrichshafen | Kanu e. V.Am Seemooser Horn 1888045 Friedrichshafen | https://www.vfb-kanu.de/paddelsport/ocean-sports

Google Maps:
https://www.google.de/maps/place/VfB+Friedrichshafen+e.V.+%7C+Kanu/@47.6576426,9.4356923,17.83z/data=!4m6!3m5!1s0x479b0031fa30d3c3:0x3b8e6774fb773bf3!8m2!3d47.6577947!4d9.4344342!16s%2Fg%2F11gfh52117?entry=ttu

Strecken:
Das Hauptrennen wird auf den ca. 11km ausgetragen. Voraussichtlich, wie in den vergangenen Jahren, vom Kanu Club bis zum Immenstaader Horn und zurück.
Wie in den vergangenen Jahren gibt es auch wieder eine kürzere Strecke für die ambitionierten Einsteiger und unsere Jüngeren Teilnehmer!!! Bei entsprechenden vorab Meldungen würden wir auch gerne wieder eine Kids-Trophy anbieten!

Startzeit:
Geplante Startzeit für die offene Klasse wäre 15:00h (Besprechung 14:00h) Meldung möglich ab 13:00h am Clubhaus.

Startgeld:
15 Euro / Bar bei der Anmeldung vor Ort.

Meldung:
Es wäre aber super, wenn Ihr uns bitte frühzeitig eine kurze Mail an: meldung2024@bodensee-challenge.eu schickt, wenn Ihr plant zu kommen.

Thomas Zachert



informationen zum kanufahren

Rund ums Paddel-Revier Bodensee

SUP auf Bodensee und Rhein

Verhaltensregeln für Wassersportler...

Die Flyer können bestellt werden bei:
Petra Hassler-Mattes, BKR-Schriftführerin, Max-Porzig-Str. 45, 78224 Singen / bkr-vize@petra-hassler.de

Neufassung Bodenseeschifffahrtsordnung (BSO)

Stand-Up-Paddling ist nun explizit in die BSO aufgenommen. Wie für alle Kanus gilt:
• Die Adresse des Eigentümers muss angebracht sein
• Ausserhalb der Uferzone (300m) muss eine Rettungsweste/Schwimmhilfe mitgeführt oder getragen werden. Tubes zählen dazu nur, wenn sie nach EN ISO 12402-5:2006 zertifiziert sind.
• SUP haben vor Motorbooten, Segelsurfern und Kite-Surfern Vorfahrt, allen anderen müssen sie ausweichen. Im Zweifel lieber defensiv verhalten.

Baden/Schwimmen:
• Ausserhalb der Uferzone (300m) muss ein gut sichtbarer Schwimmkörper mitgeführt werden.
• Auf den Rheinstrecken (Alter Rhein, Seerhein und Hochrhein) ist das "Treibenlassen mit nicht lenkbaren Schwimmkörpern" (schwäbisch "na bada") verboten.

Weitere Regelungen betreffen Lichterführung, Motorbootzulassungen, wassergefährdende Stoffe, Bootsausweise etc., die für den Kanusport nicht relevant sind.

Ausführlichere Infos zu den Änderungen: Neufassung BodenseeSchifffahrtsordnung
Download der neuen Regelung: BodSeeSChoEV-BW
Diverse Link zum Gesetzestext im Netz

Schwimmwestenpflicht auf dem Bodensee!

Wichtige Änderung der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung ab 2014 :: Eine Änderung der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung im 2014 betrifft uns alle und auf allen Teilen des Bodensees, egal ob in Deutschland, Österreich oder der Schweiz: In Artikel 13.20 wurde festgelegt, dass auf allen Booten, also auch Kanus, Kajaks, Surfskis, SUPs, Drachenboote usw. Schwimmhilfen (gem. EN ISO 12402-5:2006) griffbereit mitgeführt werden müssen. Die Mitführpflicht gilt grundsätzlich außerhalb der Uferzone (300 m).

Der Bodensee-Kanu-Ring empfiehlt grundsätzlich allen Kanuten, die Schwimmweste nicht nur mitzuführen, sondern sie zu tragen. Bei Wassertemperaturen unter 14 Grad C, bei Querungen und bei Starkwind- und Sturmwarnung sollte die Weste verpflichtend getragen werden. Rettungswesten können Leben retten! 

 Verordnung des Ministeriums für Verkehr zur Einführung der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung siehe nachstehenden Link...

Neobioten im Bodensee

Die Referentin Umwelt des KVBW, Antje Schnellbächer-Bühler, bemerkt dazu: Sie gelten für alle Gewässer. Die Verschleppung von Neobioten und Krankheiten wie "Krebspest" sind ein sehr ernstes Thema, das alle Gewässer, nicht nur den Bodensee betrifft.

Daher sollten wir alle wieder vermehrt auf "Bootshygiene" achten...

Strandrasen

Kostbarkeiten des Bodenseeufers! Tipps zu ihrem Schutz im Flyer...

Sperrung am Markelfinger Winkel (Bodensee-Untersee)

Naturschutzgebiet "Markelfinger Winkel und westlicher Gnadensee"

Am 30. September 2023 ist die neue Naturschutzgebiets-Verordnung "Markelfinger Winkel und westlicher Gnadensee" in Kraft getreten. Für den Kanusport (inkl. SUP) bedeutet dies:

  Befahrungsverbot vom 15.10. bis 15.3. für den gesamten Markelfinger Winkel!

In der übrigen Zeit Befahrungsverbot der deutlich ausgeweiteten Uferstreifen (Zone II.1 und Zone II.2 in der Karte).

  Es gilt ein Uferbetretungsverbot (Verbot, die Wege zu verlassen) und ein Verbot Boote/SUP im Schutzgebiet zu lagern.
  Veranstaltungen auf dem Wasser sind nur im bisherigen Umfang weiterhin erlaubt.
  Die direkte Zufahrt auf dem kürzesten Weg bis zum Aussichtsturm Mettnau bleibt erlaubt.
  Bei unmittelbar drohender Gefahr (Unwetter, in Notfällen) – und nur dann! – darf in die Schutzzonen eingefahren werden.

Wir bitten dringend um Beachtung!

Antje Schnellbächer-Bühler
Beauftragte Natur und Gewässer im Kanuverband Baden-Württemberg e.V. 



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