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10 Gebote für Führer kleiner Wasserfahrzeuge
- Eine ausgewogene Gruppe verfügt über genügend Könne und Wissen. - Babys und Kleinkinder gehören nicht an Bord. - Gefährden Sie sich und Ihre Freunde nicht mit zuviel Ehrgeiz und Selbstbestätigung. - Taugt Ihr Bootstyp für die geplante Strecke (Schwierigkeitsgrad). - Melden Sie sich ab, orientieren Sie Freunde und Bekannte über die beabsichtige Fahrroute. - Stellen Sie sich einen Zeitplan auf. - Passen Sie die Kleidung der Luft- und Wassertemperatur an. - Tragen Sie bei Wassertemperaturen unter 15 Grad Celsius einen Wärmeanzug (z.B. Neopren), unter Umständen müssen Sie auch schwimmen. - Tragen Sie auf schwierigen Strecken immer einen Helm. - Nehmen Sie auf alle Flussfahrten eine komplette Rettungsausrüstung wie Wurfsack und Rettungsleine mit. - Achten Sie darauf, dass das Boot an gut sichtbarer Stelle mit Namen sowie Adresse des Eigentümers oder Halters gekennzeichnet ist. - Vorsicht vor gefährlichen Stellen (Stromschnellen, Wiffen, Brücken, Fähren), Stufen (Wehre) und künstlichen Verbauungen (Verblockungen, Untiefen). Unbekannte Flussabschnitte sind vorher eingehend zu rekognoszieren, auch bezüglich Ein- und Auswasserungsmöglichkeiten. - Schiffe die kürzer sind als 2,50 m, Paddelboote, Strandboote sowie Schlauch- und ähnliche Vergnügungs- und Badegeräte dürfen auf Seen nur innerhalb der Uferzone von 150 m verkehren. - Kann eine abgemachte Zeit nicht eingehalten werden, sind die Wartenden oder allenfalls die Polizei zu verständigen. - Ins Gewässer hängende Bäume und Äste können Sie unter Wasser drücken und gefangen halten. - Von Wasserpflanzen wie Schilf, Binsen und Seerosen ist in der Regel ein Abstand von mindestens 25 m einzuhalten. - Nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Gewässerbenützer wie Fischer, Schwimmer sowie andere Kanuten oder Rafter. |