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Letzte Aktualisierung: 15.Nov.2023
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Willkommen auf den Webseiten des BKR!
Der Bodensee-Kanu-Ring ist ein Zusammenschluss der am Bodensee und dessen Umgebung ansässigen Kanusporttreibenden Vereinen in Deutschland, Oesterreich und der Schweiz.
Er hat 5'172 Mitglieder (Stand Ende 2022) in 27 Vereinen und stellt sich folgende Aufgaben:
Die gemeinsamen Interessen des Kanusports gegenüber Behörden, Verbänden und Anderen zu vertreten. Den Kanusport zu fördern, insbesondere durch die Organisation und Koordination von Wanderfahrten, durch die Veröffentlichung von Informationen für Kanufahrer sowie die Pflege von Beziehungen im grenzübergreifenden Bodenseegebiet. Unterstützung des Natur- und Landschaftsschutzes zur Erhaltung der See- und Flussufer, sowie die Reinhaltung der Gewässer.
Durch eine Umrundung des Bodensees kann vom BKR ein Wanderwimpel erworben werden.
Unsere nächsten Veranstaltungen...
25.Nov.2023 Bodensee-Kanu-Tag in Konstanz
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Abgeordnete der BKR-Vereine treffen sich zum Jahresrückblick und zur Planung des nächsten Paddeljahres in Konstanz. Infos: Reiner Schmid, BKR-Präsident,
26.Nov.2023 52. Eisfahrt KonstanzReichenauKonstanz
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Wir hoffen auf gutes Wetter – ohne Sturm und Nebel – so dass wir gemeinsam eine schöne Eisfahrt erleben können! Die Eisfahrt wird dieses Jahr wieder als Rundkurs durchgeführt, das Ziel ist deshalb wieder in Konstanz. Das Umsetzen der Fahrzeuge entfällt!
Infos: Andreas Mattes (BKR-Wanderwart)
DKV Kanu-Kalender 2024
Liebe Sportfreundinnen, liebe Sportfreunde
ab sofort können die DKV-Kalender für 2024 zu Sonderkonditionen bestellt werden! Bitte teilt mir eure Wünsche mittels des beigefügten Bestellformulars, das ihr bis spätestens Freitag den 17.11.2023 mir an "bkr-vize@petra-hassler.de" zumailt, mit. Die Bestellung geht dann umgehend an den DKV, sodass wir die Kalender beim BKR-Kanutag ausgeben können.
Liebe Grüsse aus Singen
Petra
Sperrung am Markelfinger Winkel (Bodensee-Untersee)
Naturschutzgebiet "Markelfinger Winkel und westlicher Gnadensee"
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Am 30. September ist die neue Naturschutzgebiets-Verordnung "Markelfinger Winkel und westlicher Gnadensee" in Kraft getreten.
Für den Kanusport (inkl. SUP) bedeutet dies:
Befahrungsverbot vom 15.10. bis 15.3. für den gesamten Markelfinger Winkel!
In der übrigen Zeit Befahrungsverbot der deutlich ausgeweiteten Uferstreifen (Zone II.1 und Zone II.2 in der Karte).
Es gilt ein Uferbetretungsverbot (Verbot, die Wege zu verlassen) und ein Verbot Boote/SUP im Schutzgebiet zu lagern.
Veranstaltungen auf dem Wasser sind nur im bisherigen Umfang weiterhin erlaubt.
Die direkte Zufahrt auf dem kürzesten Weg bis zum Aussichtsturm Mettnau bleibt erlaubt.
Bei unmittelbar drohender Gefahr (Unwetter, in Notfällen) und nur dann! darf in die Schutzzonen eingefahren werden.
Wir bitten dringend um Beachtung!
Antje Schnellbächer-Bühler
Beauftragte Natur und Gewässer im Kanuverband Baden-Württemberg e.V.
BKR-Flohmarkt
Hier geht es zu unserem Flohmarkt (oder über das Menu: >Interaktiv>Flohmarkt)
Strandrasen
Neobioten im Bodensee
Die Referentin Umwelt des KVBW, Antje Schnellbächer-Bühler, bemerkt dazu: Sie gelten für alle Gewässer. Die Verschleppung von Neobioten und Krankheiten wie "Krebspest" sind ein sehr ernstes Thema, das alle Gewässer, nicht nur den Bodensee betrifft. Daher sollten wir alle wieder vermehrt auf "Bootshygiene" achten... Flyer angucken? Hier klicken...
SUP auf Bodensee und Rhein
Verhaltensregeln für Wassersportler... Flyer angucken? Hier klicken...
Über die Geschäftsstelle des KVBW können die Flyer bestellt werden.
Bestellungen über: Petra Hassler-Mattes, BKR-Schriftführerin, Max-Porzig-Str. 45, 78224 Singen / bkr-vize@petra-hassler.de
Neufassung Bodenseeschifffahrtsordnung (BSO) ab 01.04.2022 in Kraft
Stand-Up-Paddling ist nun explizit in die BSO aufgenommen. Wie für alle Kanus gilt:
Die Adresse des Eigentümers muss angebracht sein
Ausserhalb der Uferzone (300m) muss eine Rettungsweste/Schwimmhilfe mitgeführt oder getragen werden. Tubes zählen dazu nur, wenn sie nach EN ISO 12402-5:2006 zertifiziert sind.
SUP haben vor Motorbooten, Segelsurfern und Kite-Surfern Vorfahrt, allen anderen müssen sie ausweichen. Im Zweifel lieber defensiv verhalten.
Baden/Schwimmen:
Ausserhalb der Uferzone (300m) muss ein gut sichtbarer Schwimmkörper mitgeführt werden.
Auf den Rheinstrecken (Alter Rhein, Seerhein und Hochrhein) ist das "Treibenlassen nicht lenkbaren Schwimmkörpern" (schwäbisch "na bada") verboten.
Weitere Regelungen betreffen Lichterführung, Motorbootzulassungen, wassergefährdende Stoffe, Bootsausweise etc., die für den Kanusport nicht relevant sind.
Schwimmwestenpflicht auf dem Bodensee!
Wichtige Änderung der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung ab 2014 :: Eine Änderung der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung im 2014 betrifft uns alle und auf allen Teilen des Bodensees, egal ob in Deutschland, Österreich oder der Schweiz: In Artikel 13.20 wurde festgelegt, dass auf allen Booten, also auch Kanus, Kajaks, Surfskis, SUPs, Drachenboote usw. Schwimmhilfen (gem. EN ISO 12402-5:2006) griffbereit mitgeführt werden müssen. Die Mitführpflicht gilt grundsätzlich außerhalb der Uferzone (300 m).
Der Bodensee-Kanu-Ring empfiehlt grundsätzlich allen Kanuten, die Schwimmweste nicht nur mitzuführen, sondern sie zu tragen. Bei Wassertemperaturen unter 14 Grad C, bei Querungen und bei Starkwind- und Sturmwarnung sollte die Weste verpflichtend getragen werden.
Rettungswesten können Leben retten!
Wildwasserpark Bannwil SO (Schweiz)
Das Jahrhundertprojekt im Schweizer Kanusport!
In Bannwil entsteht der erste Wildwasserpark der Schweiz.
Damit wird ein einzigartiger Freizeit- und Erholungsraum für die breite Bevölkerung zur Steigerung der Lebensqualität im Oberaargau geschaffen.
Jetzt geht’s los! Mit dem Crowdfunding ist das Geld zur Finanzierung der Planungsphase des Wildwasserparks Bannwil zusammengekommen.
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