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Letzte Aktualisierung: 18.Jan.2023

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Herzlich Willkommen auf den Webseiten des BKR
Der Bodensee-Kanu-Ring ist ein Zusammenschluss der am Bodensee und dessen Umgebung ansässigen Kanusporttreibenden Vereinen in Deutschland, Oesterreich und der Schweiz.
Er hat 5'172 Mitglieder (Stand Ende 2022) in 27 Vereinen und stellt sich folgende Aufgaben:
Die gemeinsamen Interessen des Kanusports gegenüber Behörden, Verbänden und Anderen zu vertreten. Den Kanusport zu fördern, insbesondere durch die Organisation und Koordination von Wanderfahrten, durch die Veröffentlichung von Informationen für Kanufahrer sowie die Pflege von Beziehungen im grenzübergreifenden Bodenseegebiet. Unterstützung des Natur- und Landschaftsschutzes zur Erhaltung der See- und Flussufer, sowie die Reinhaltung der Gewässer.
Durch eine Umrundung des Bodensees kann vom BKR ein Wanderwimpel erworben werden.
Sperrung am Vorderrhein...
Lebensgefahr!
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Die RhB hat über folgende Sperrung auf dem Vorderrhein informiert: Oberhalb der Galerie Valendas befindet sich ein akut absturzgefährdeter Felsblock. Ab Montag 31.10.2022 bis voraussichtlich Ende 2022 werden Sicherungsarbeiten ausgeführt. Das Befahren des Vorderrheins im auf der Karte schraffierten Bereich ist auch ausserhalb der Arbeitszeiten wegen spontanen Felsabbrüchen lebensgefährlich... Weiteres siehe unter "Details"...
Unsere nächsten Veranstaltungen...
11.März.2023 Delegiertenversammlung beim PC Rheineck
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Infos: Reiner Schmid, 07531-57050,
26.März.2023 Rheinfahrt Stein am Rhein – Schaffhausen
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Einladung und Details folgen
100 Jahre Wassersportverein Waldshut
22.Juli.2023 Wunsch(el)routenfahrt
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2023 feiert der Wassersportverein Waldshut 100jähriges Jubiläum.
Mit dem Motto "Alle Wasser fliessen nach Waldshut" möchten wir zu Wanderfahrten mit dem Endziel
Waldshut, Bootshaus Wassersportverein, einladen.
Wildwasserpark Bannwil SO (Schweiz)
Das Jahrhundertprojekt im Schweizer Kanusport!
In Bannwil entsteht der erste Wildwasserpark der Schweiz.
Damit wird ein einzigartiger Freizeit- und Erholungsraum für die breite Bevölkerung zur Steigerung der Lebensqualität im Oberaargau geschaffen.
Jetzt geht’s los!
Hilf uns, die Vision vom Wildwasserpark Bannwil Wirklichkeit werden zu lassen und unterstütze unser Crowdfunding!
Ab heute kannst DU uns dabei helfen! Werde zur Projektunterstützerin oder zum Projektunterstützer und hilf uns, bis Ende Februar 100’000 Franken zu sammeln!
Mit dem gesammelten Geld finanzieren wir die Planungsphase des Wildwasserparks Bannwil.
Alle weiteren Informationen unter http://www.wildwasserpark.ch
DKV-Kanukalender 2023
Kanu 2023 Grosses Titelbild? hier klicken...
Über die Geschäftsstelle des KVBW können wieder Kanukalender des DKV zu vergünstigten Preisen bestellt werden.
Bestellungen über: Petra Hassler-Mattes, BKR-Schriftführerin, Max-Porzig-Str. 45, 78224 Singen / bkr-vize@petra-hassler.de
Kanu 2023 Alpin Grosses Titelbild? hier klicken...
Über die Geschäftsstelle des KVBW können wieder Kanukalender des DKV zu vergünstigten Preisen bestellt werden.
Bestellungen über: Petra Hassler-Mattes, BKR-Schriftführerin, Max-Porzig-Str. 45, 78224 Singen / bkr-vize@petra-hassler.de
BKR-Flohmarkt
Hier geht es zu unserem Flohmarkt (oder über das Menu: >Interaktiv>Flohmarkt)
Strandrasen
Neobioten im Bodensee
Die Referentin Umwelt des KVBW, Antje Schnellbächer-Bühler, bemerkt dazu: Sie gelten für alle Gewässer. Die Verschleppung von Neobioten und Krankheiten wie "Krebspest" sind ein sehr ernstes Thema, das alle Gewässer, nicht nur den Bodensee betrifft. Daher sollten wir alle wieder vermehrt auf "Bootshygiene" achten... Flyer angucken? Hier klicken...
SUP auf Bodensee und Rhein
Verhaltensregeln für Wassersportler... Flyer angucken? Hier klicken...
Über die Geschäftsstelle des KVBW können die Flyer bestellt werden.
Bestellungen über: Petra Hassler-Mattes, BKR-Schriftführerin, Max-Porzig-Str. 45, 78224 Singen / bkr-vize@petra-hassler.de
Neufassung Bodenseeschifffahrtsordnung (BSO) ab 01.04.2022 in Kraft
Stand-Up-Paddling ist nun explizit in die BSO aufgenommen. Wie für alle Kanus gilt:
Die Adresse des Eigentümers muss angebracht sein
Ausserhalb der Uferzone (300m) muss eine Rettungsweste/Schwimmhilfe mitgeführt oder getragen werden. Tubes zählen dazu nur, wenn sie nach EN ISO 12402-5:2006 zertifiziert sind.
SUP haben vor Motorbooten, Segelsurfern und Kite-Surfern Vorfahrt, allen anderen müssen sie ausweichen. Im Zweifel lieber defensiv verhalten.
Baden/Schwimmen:
Ausserhalb der Uferzone (300m) muss ein gut sichtbarer Schwimmkörper mitgeführt werden.
Auf den Rheinstrecken (Alter Rhein, Seerhein und Hochrhein) ist das "Treibenlassen nicht lenkbaren Schwimmkörpern" (schwäbisch "na bada") verboten.
Weitere Regelungen betreffen Lichterführung, Motorbootzulassungen, wassergefährdende Stoffe, Bootsausweise etc., die für den Kanusport nicht relevant sind.
Schwimmwestenpflicht auf dem Bodensee!
Wichtige Änderung der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung ab 2014 :: Eine Änderung der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung im 2014 betrifft uns alle und auf allen Teilen des Bodensees, egal ob in Deutschland, Österreich oder der Schweiz: In Artikel 13.20 wurde festgelegt, dass auf allen Booten, also auch Kanus, Kajaks, Surfskis, SUPs, Drachenboote usw. Schwimmhilfen (gem. EN ISO 12402-5:2006) griffbereit mitgeführt werden müssen. Die Mitführpflicht gilt grundsätzlich außerhalb der Uferzone (300 m).
Der Bodensee-Kanu-Ring empfiehlt grundsätzlich allen Kanuten, die Schwimmweste nicht nur mitzuführen, sondern sie zu tragen. Bei Wassertemperaturen unter 14 Grad C, bei Querungen und bei Starkwind- und Sturmwarnung sollte die Weste verpflichtend getragen werden.
Rettungswesten können Leben retten!
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