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Letzte Aktualisierung: 3.Mai.2022

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Herzlich Willkommen auf den Webseiten des BKR
Der Bodensee-Kanu-Ring ist ein Zusammenschluss der am Bodensee und dessen Umgebung ansässigen Kanusporttreibenden Vereinen in Deutschland, Oesterreich und der Schweiz.
Er hat 4'970 Mitglieder (Stand Ende 2020) in 27 Vereinen und stellt sich folgende Aufgaben:
Die gemeinsamen Interessen des Kanusports gegenüber Behörden, Verbänden und Anderen zu vertreten. Den Kanusport zu fördern, insbesondere durch die Organisation und Koordination von Wanderfahrten, durch die Veröffentlichung von Informationen für Kanufahrer sowie die Pflege von Beziehungen im grenzübergreifenden Bodenseegebiet. Unterstützung des Natur- und Landschaftsschutzes zur Erhaltung der See- und Flussufer, sowie die Reinhaltung der Gewässer.
Durch eine Umrundung des Bodensees kann vom BKR ein Wanderwimpel erworben werden.
Unsere nächsten Veranstaltungen...
16.Juni.2022 Seniorenausfahrt
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Der KC Radolfzell organisiert die traditionelle Seniorenausfahrt für unsere älteren Mitglieder...
Treffpunkt und Programm siehe Einladung (die noch folgt...)
Sonstige Veranstaltungen...
Bodensee-Challenge 2022
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Nach einer zweijährigen Pandemie-bedingten Pause freuen wir uns, zur Bodensee-Challenge 2022 einzuladen!
Der nächste Wettkampf, der Bodensee-Marathon, findet am 2. Juli 2022 statt!
Touren-Bericht...
27.März.2022 Rheinfahrt Stein am Rhein – Schaffhausen
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Am Morgen des 27. März 2022 machten sich 89 motivierte Paddlerinnen und Paddler trotz Zeitumstellung schon früh auf zur Rheinfahrt von Stein am Rhein nach Schaffhausen. Nach dem Umsetzen der Autos starteten alle schon ein paar Minuten eher als geplant um 10.15 Uhr in Stein am Rhein, die Sehnsucht... Hier geht es weiter...
BKR-Flohmarkt
Hier geht es zu unserem Flohmarkt (oder über das Menu: >Interaktiv>Flohmarkt)
Strandrasen
Neobioten im Bodensee
Die Referentin Umwelt des KVBW, Antje Schnellbächer-Bühler, bemerkt dazu: Sie gelten für alle Gewässer. Die Verschleppung von Neobioten und Krankheiten wie "Krebspest" sind ein sehr ernstes Thema, das alle Gewässer, nicht nur den Bodensee betrifft. Daher sollten wir alle wieder vermehrt auf "Bootshygiene" achten... Flyer angucken? Hier klicken...
SUP auf Bodensee und Rhein
Verhaltensregeln für Wassersportler... Flyer angucken? Hier klicken...
Über die Geschäftsstelle des KVBW können die Flyer bestellt werden.
Bestellungen über: Petra Hassler-Mattes, BKR-Schriftführerin, Max-Porzig-Str. 45, 78224 Singen / bkr-vize@petra-hassler.de
Neufassung Bodenseeschifffahrtsordnung (BSO) ab 01.04.2022 in Kraft
Stand-Up-Paddling ist nun explizit in die BSO aufgenommen. Wie für alle Kanus gilt:
Die Adresse des Eigentümers muss angebracht sein
Ausserhalb der Uferzone (300m) muss eine Rettungsweste/Schwimmhilfe mitgeführt oder getragen werden. Tubes zählen dazu nur, wenn sie nach EN ISO 12402-5:2006 zertifiziert sind.
SUP haben vor Motorbooten, Segelsurfern und Kite-Surfern Vorfahrt, allen anderen müssen sie ausweichen. Im Zweifel lieber defensiv verhalten.
Baden/Schwimmen:
Ausserhalb der Uferzone (300m) muss ein gut sichtbarer Schwimmkörper mitgeführt werden.
Auf den Rheinstrecken (Alter Rhein, Seerhein und Hochrhein) ist das "Treibenlassen nicht lenkbaren Schwimmkörpern" (schwäbisch "na bada") verboten.
Weitere Regelungen betreffen Lichterführung, Motorbootzulassungen, wassergefährdende Stoffe, Bootsausweise etc., die für den Kanusport nicht relevant sind.
Schwimmwestenpflicht auf dem Bodensee!
Wichtige Änderung der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung ab 2014 :: Eine Änderung der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung im 2014 betrifft uns alle und auf allen Teilen des Bodensees, egal ob in Deutschland, Österreich oder der Schweiz: In Artikel 13.20 wurde festgelegt, dass auf allen Booten, also auch Kanus, Kajaks, Surfskis, SUPs, Drachenboote usw. Schwimmhilfen (gem. EN ISO 12402-5:2006) griffbereit mitgeführt werden müssen. Die Mitführpflicht gilt grundsätzlich außerhalb der Uferzone (300 m).
Der Bodensee-Kanu-Ring empfiehlt grundsätzlich allen Kanuten, die Schwimmweste nicht nur mitzuführen, sondern sie zu tragen. Bei Wassertemperaturen unter 14 Grad C, bei Querungen und bei Starkwind- und Sturmwarnung sollte die Weste verpflichtend getragen werden.
Rettungswesten können Leben retten!
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